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Diisocyanate-Schulung – so erfüllen Sie die neue REACH-Richtlinie

Ab dem 24. August 2023 ist eine Diisocyanate-Schulung verpflichtend. Wer beruflich (und privat) mit Gefahrstoffen zu tun hat, muss sich schützen, um seiner Gesundheit nicht zu schaden. Darauf zielt auch die neue EU-Verordnung zur Verwendung von Diisocyanaten ab, einer Chemikalie, die beispielsweise in PU-Schäumen steckt. Nur Arbeitnehmer, die entsprechend geschult sind, dürfen Diisocyanate weiterhin gewerblich oder industriell verwenden.

Warum eine Diisocyanate-Schulung wichtig ist und was Sie über die EU-Schulungspflicht wissen müssen, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

 

Wie können Diisocyanate der Gesundheit schaden?

Diisocyanate gelten als Gefahrstoff. Sie stecken beispielsweise in Montageschäumen, Klebstoffen, Lacken, Dichtstoffen und Beschichtungsstoffen. Überschreitet die Konzentration der Diisocyanate einen MAK-Wert von 0,05 mg/m3 können sie die Atemwege reizen. Kommt der Stoff mit den Augen oder der Haut in Berührung, können auch diese gereizt werden. Zudem sind allergische Reaktionen möglich. Das kann weitreichende Folgen haben: Laut Schätzungen der EU bekommen pro Jahr 5.000 Arbeitnehmer Atemwegserkrankungen, die durch Diisocyanate ausgelöst wurden. Zudem haben Diisocyanate möglicherweise eine krebserzeugende Wirkung. Umso wichtiger ist es, dass Ihre Mitarbeitenden wissen, wie sie Diisocyanat sicher verwenden, um ihre Gesundheit zu schützen.

Profi-Wissen: Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) oder TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) regelt, wie hoch die Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz maximal sein darf. Der MAK-Wert gilt für Arbeitsstoffe als Gas, Dampf sowie Schwebstoffe in der Luft. Je nach der Höhe des Werts sind entsprechende Schutzmaßnahmen nötig.

 

Diisocyanate-Schulung: Was beinhaltet die neue EU-Schulungspflicht?

Die neue Schulungspflicht gilt ab dem 24. August 2023 und basiert auf REACH, der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, die den Schutz für Gesundheit und Umwelt sicherstellen soll. Sie betrifft alle Arbeitsstoffe, die eine Gesamtkonzentration von mehr als 0,1 Prozent Diisocyanate enthält. Entsprechende Produkte müssen seit dem 24. Februar 2022 mit einem Hinweis auf die Sicherheitsschulung gekennzeichnet sein.

Betroffen ist vor allem die Baubranche. Erfüllen Arbeitnehmer die Anforderungen der Diisocyanate-Schulung, dürfen sie laut EU-Verordnung weiterhin PU-Schäume, Klebstoffe etc. verwenden.

 

Welche Schulung benötige ich für mein Unternehmen?

Laut REACH-Verordnung gibt es drei Schulungsstufen: Eine Allgemeine Schulung (Stufe I), eine Aufbauschulung (Stufe II) sowie eine Schulung für Fortgeschrittene (Stufe III). Die Stufen richten sich nach dem Gefährdungspotenzial der jeweiligen Produkte. Bilden sich bei der Anwendung keine Aerosole, gilt die Stufe I. Hierzu zählen beispielsweise PU-Schäume. Für viele Bereiche im Baugewerbe ist die Basisschulung bereits ausreichend.

Inhalte der allgemeinen Schulung sind zum Beispiel:

  • Gefahren im Umgang mit Diisocyanaten
  • Sensibilisierung
  • Belüftung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Risiken und Anwendungen
  • Verhalten und Sicherheit
  • Notfallmaßnahmen
  • Bewertung von Sicherheitsanweisungen

Schulungen der Stufe II gelten für offene Gemische, die beim Spachteln von Beschichtungen verwendet werden. Die Schulung für Fortgeschrittene (Stufe III) ist für Produkte und Tätigkeiten notwendig, bei denen es zu einer hohen Konzentration von Diisocyanaten in der Luft kommt. Die Schulungen bauen aufeinander auf: Ist Stufe III nötig, müssen Sie oder Ihre Mitarbeitenden die Basisschulung sowie die Schulungsanforderungen der Stufe II erfolgreich absolviert haben.

Je nach Gefährdungsstufe gelten für die Diisocyanate-Schulung die folgenden Stufen:

Stufenaufteilungen der Schulungen

 

Wie können Sie Ihre Mitarbeitenden schulen?

Lieferanten, die Produkte mit Diisocyanaten im Portfolio haben, müssen Schulungsunterlagen zur Verfügung stellen, die an die jeweilige Spezifikation des Produkts angepasst sind. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen diisocyanat-haltige Produkte wie PU-Schaum verwenden, müssen Sie als Arbeitgeber dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeitenden geschult sind. Arbeiten Sie als selbstständiger Handwerker mit entsprechenden Produkten, ist die Schulung auch für Sie verpflichtend. Wie Sie die Schulungen durchführen, ist Ihnen überlassen: Möglich sind Online-Schulungen, Präsenzschulungen in Ihrem Betrieb sowie Diisocyanate-Schulungen bei externen Anbietern.

Größere Unternehmen beschäftigen oft eigene Arbeitsschutzexperten, die mit einer entsprechenden Ausbildung die eigenen Mitarbeiter schulen dürfen. Kleinere Betriebe können externe Arbeitsschutzexperten oder akkreditierte Trainer buchen. Daneben bieten verschiedene Verbände der Baustoffindustrie und der Chemischen Industrie Online-Schulungen. Für Stufe I beispielsweise gibt es ein webbasiertes Selbstlernprogramm, das Ihre Mitarbeiter einfach, flexibel und ortsunabhängig durchführen und mit einem Quiz abschließen können. So können auch neue Mitarbeiter, die nach dem 24. August 2023 bei Ihnen anfangen, jederzeit die Schulung nachholen.

Mitarbeitende, die die Diisocyanate-Schulung erfolgreich bestanden haben, erhalten ein Zertifikat. Damit können sie nicht nur belegen, dass sie wissen, worauf sie beim Umgang mit dem Gefahrenstoff achten müssen, sondern sie können auch ihre Gesundheit besser schützen. Das Zertifikat gilt fünf Jahre. Dann müssen Ihre Mitarbeiter erneut geschult werden. Sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeitenden, die mit Diisocyanaten zu tun haben, geschult sind. Unternehmen müssen mit Kontrollen rechnen!

Profi-Tipp: Schulungen bietet zum Beispiel der Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) in Abstimmung mit der European Diisocyanate & Polypol Producers Association (ISOPA) an. Ein webbasiertes Grundlagentraining finden Sie auf dem Schulungsportal von ISOPA https://isopa-aisbl.idloom.events/045-de sowie https://isopa-aisbl.idloom.events/048-de oder https://www.safeusediisocyanates.eu/de/

 

Wie sollten sich Ihre Mitarbeitenden schützen, wenn sie mit Diisocyanaten arbeiten?

Wie bei allen Arbeiten mit Gefahrstoffen sind Arbeitskleidung, Handschuhe sowie eine Schutzbrille Pflicht. Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung. Ist PU-Schaum ausgehärtet, werden keine Diisocyanate mehr freigesetzt. In der neuen Schulung lernen Ihre Mitarbeitenden gezielt, worauf sie achten müssen und welche Schutzmaßnahmen konkret gelten, um das Gesundheitsrisiko zu minimieren.

Profi-Tipp: Hinweise, ob Diisocyanate in einem Produkt enthalten sind, liefert das Sicherheitsdatenblatt sowie der sogenannte GISCODE. Dabei handelt es sich um ein Kennzeichnungssystem von GISBAU, dem Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Gemeinsam mit den Herstellern fasst GISBAU Produkte in einer Gruppe zusammen, von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen und legt geeignete Schutzmaßnahmen fest.

 

Fazit

Ab dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate laut EU-Verordnung nur dann industriell oder gewerblich verwendet werden, wenn der Anwender eine abgeschlossene Schulung vorweisen kann. Durch die Schulung sollen die Gesundheitsrisiken der Chemikalie minimiert werden. Diisocyanate stecken u.a. in PU-Schäumen. Betriebe, die gewerblich mit dem Gefahrstoff arbeiten, müssen deshalb dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter eine Schulung machen. Dort lernen sie, worauf sie bei der Anwendung achten müssen, um ihre Gesundheit schützen zu können. Je nach Gefährdungspotenzial gibt es drei Schulungsstufen. Für die meisten Anwendungen reicht die Basisschulung aus, für die es ein E-Learning-Programm gibt, das Ihre Mitarbeiter und Sie einfach und ortsunabhängig durchführen können.

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