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Persönliche Schutzausrüstung (PSA): So schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter

Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist bei vielen Arbeiten im Handwerk gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt sie, ist sie unvollständig oder beschädigt, kann das im Ernstfall zu schweren Unfällen führen. Zudem können Versicherungen Leistungen verweigern oder Regressforderungen stellen, wenn die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden.

Mit der richtigen persönlichen Schutzausrüstung sorgen Sie für Sicherheit und schützen sich und Ihre Mitarbeiter zuverlässig vor Verletzungen und gesundheitlichen Risiken.

In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Pflichten gelten, worauf Sie bei Auswahl und Prüfung achten müssen und wie die persönliche Schutzausrüstung im Arbeitsalltag zuverlässig schützt.

 

Rechtliche Vorgaben: PSA-Verordnung und DGUV-Regeln

Die persönliche Schutzausrüstung ist ein fester Bestandteil des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Sie schützt Handwerker überall dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen – zum Beispiel bei Lärm, Hitze, Staub, Chemikalien oder elektrischen Spannungen.

Das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung schreiben klar vor: Arbeitgeber müssen geeignete Schutzmaßnahmen treffen und ihren Mitarbeitern die passende PSA zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten müssen ihre Ausrüstung ordnungsgemäß tragen und auf Schäden achten.

Die Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschreiben im Detail, welche Anforderungen die einzelnen Ausrüstungen erfüllen müssen – etwa für Fußschutz oder Augen- und Gesichtsschutz. Damit die Sicherheit im Betrieb funktioniert, gilt deshalb: Der Arbeitgeber sorgt für die Auswahl, Schulung und regelmäßige Prüfung, während das Team die PSA konsequent nutzt und Mängel sofort meldet.

Was gehört zur persönlichen Schutzausrüstung?

Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören alle Ausrüstungsgegenstände, die Sie oder Ihre Mitarbeiter tragen oder benutzen, um sich vor Gefahren bei der Arbeit zu schützen. Dazu zählen auch ergänzende Teile wie Halterungen oder Verbindungsmittel, die mit der Schutzausrüstung verbunden sind.

Welche Ausrüstung im Einzelnen erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb. Sie zeigt, welche Gefahren an den Arbeitsplätzen auftreten können – zum Beispiel durch Lärm, Staub, Chemikalien, Hitze oder Absturzgefährdung. Erst wenn diese Risiken bekannt sind, kann festgelegt werden, welche persönliche Schutzausrüstung wirklich notwendig ist.

Die wichtigsten PSA-Arten im Überblick:

  • Kopfschutz:
    Schutzhelme oder Anstoßkappen bewahren vor Verletzungen durch herabfallende Gegenstände oder Stöße an festen Bauteilen.

  • Augen- und Gesichtsschutz:
    Schutzbrillen oder Visiere verhindern Schäden durch Splitter, Funken, Staub oder Chemikalien.

  • Gehörschutz:
    Kapselgehörschutz oder Stöpsel dämpfen Lärm und beugen dauerhaften Hörschäden vor.

  • Atemschutz:
    Masken oder Gebläsefilter schützen Sie vor Staub, Gasen und Dämpfen – insbesondere bei Schleif-, Lackier- oder Schweißarbeiten.

  • Hautschutz:
    Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegemittel schützen Ihre Haut vor schädigenden Stoffen, Feuchtigkeit und mechanischer Beanspruchung.

  • Schutzkleidung:
    Warnschutz-, Schnittschutz-, Hitzeschutz- oder Wetterschutzkleidung schützt Ihren Körper vor Verletzungen oder ungesunder Witterung.

  • Hand- und Armschutz:
    Schutzhandschuhe und Armschützer bewahren Sie vor Schnitten, Stichen, Chemikalien, Hitze, Kälte oder mechanischer Belastung.

  • Fuß- und Knieschutz:
    Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe, durchtrittsicherer Sohle und Knieschoner schützen Sie vor Quetschungen, Durchtritten oder Überlastungen.

  • PSA gegen Absturz:
    Auffanggurte, Verbindungsmittel und Anschlageinrichtungen sichern Sie bei Arbeiten in der Höhe, etwa auf Dächern oder Gerüsten.

  • PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen:
    Rettungsgurte, Abseilgeräte oder Hubgeräte helfen Ihnen bei der Personenrettung in engen Räumen, Schächten oder großen Höhen.

  • PSA gegen Ertrinken:
    Rettungswesten, Kälteschutzanzüge und Rückhaltegurte schützen Sie bei Arbeiten am oder auf dem Wasser.

Mit der richtigen PSA bleiben Sie und Ihr Team auch in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen optimal geschützt – vorausgesetzt, die Ausrüstung wird richtig verwendet und regelmäßig geprüft.

Darauf sollten Sie bei der Auswahl der PSA achten

Jeder Beschäftigte, der bestimmten Gefahren ausgesetzt ist, braucht eine eigene persönliche Schutzausrüstung. Das ist wichtig für die Hygiene und vor allem für die Passgenauigkeit. Denn nur eine gut sitzende PSA schützt zuverlässig. Achten Sie bei der Auswahl auch auf Gewicht und Tragekomfort. Wenn die Ausrüstung drückt, zu schwer ist oder schlecht sitzt, wird sie im Alltag schnell zur Seite gelegt, was das Unfallrisiko deutlich erhöht.

Ebenso wichtig ist die CE-Kennzeichnung. Sie zeigt, dass die Schutzausrüstung geprüft wurde und die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Der Hersteller bestätigt damit, dass die PSA den geltenden Normen entspricht.

Wer auf eine geprüfte und passgenaue PSA setzt, sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern auch dafür, dass das Team sie im Arbeitsalltag konsequent trägt.

Tipp:
Die DGUV stellt Ihnen kostenfrei ausführliche Informationen zur Auswahl, Nutzung und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung. Praxisnahe Anleitungen, Checklisten und Schulungsangebote für Betriebe finden Sie dort ebenfalls.

 

So bleibt Ihre PSA zuverlässig und sicher

Die persönliche Schutzausrüstung schützt nur dann zuverlässig, wenn sie regelmäßig gepflegt und geprüft wird. Witterung, Lagerung und häufige Nutzung können ihre Schutzwirkung mit der Zeit vermindern. Eine konsequente Wartung ist deshalb unverzichtbar.

Beachten Sie die Hinweise der Hersteller zur Gebrauchsdauer und Pflege. Manche PSA, etwa Helme oder Gurte, müssen nach einer bestimmten Zeit immer ersetzt werden – auch wenn sie äußerlich noch in Ordnung scheinen. Andere Ausrüstungen, wie Handschuhe oder Schutzbrillen, lassen sich reinigen und mehrfach verwenden.

Alle Beschäftigten sollten ihre PSA vor jedem Einsatz selbst kontrollieren. Eine kurze Sicht- und Funktionsprüfung reicht oft aus, um Schäden frühzeitig zu erkennen. Achten Sie dabei zum Beispiel auf:

  • Risse oder Brüche, zum Beispiel am Helm oder Visier

  • sprödes oder poröses Material

  • aufgescheuerte Nähte an Gurten oder Handschuhen

  • beschädigte Filter oder Polster

Wer Mängel entdeckt, muss diese sofort an die verantwortliche Person im Betrieb melden. Eine defekte PSA gefährdet die Sicherheit und darf nicht weiterverwendet werden.

Diese Schutzausrüstung muss von Fachleuten kontrolliert werden

Nicht jede persönliche Schutzausrüstung können Sie mit einem schnellen Blick selbst beurteilen. Bei vielen Teilen erkennt man Schäden oder Verschleiß erst, wenn man genau weiß, worauf man achten muss.

Gerade bei komplexer oder besonders sicherheitskritischer PSA reicht eine einfache Sichtprüfung deshalb nicht aus. Hier sind regelmäßige Prüfungen durch geschulte Fachleute vorgeschrieben, die untersuchen, ob die Ausrüstung technisch einwandfrei ist und im Ernstfall zuverlässig funktioniert.

Zu den PSA-Arten mit Fachprüfpflicht gehören insbesondere:

  • PSA gegen Absturz:
    Auffanggurte, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen

  • Atemschutzgeräte:
    Isoliergeräte, Gebläsefiltergeräte und Masken mit austauschbaren Filtern

  • Chemikalienschutzanzüge:
    Schutzanzüge gegen flüssige oder gasförmige Chemikalien

  • Rettungs- und Notfallausrüstung:
    Abseilgeräte, Rettungshubgeräte und Personen-Notsignal-Anlagen

  • Elektrisch isolierende PSA:
    Isolierende Handschuhe, Schutzkleidung oder Gesichtsschutz für Elektroarbeiten

  • PSA mit technischen Komponenten:
    Schweißerschutzhelme mit automatischen Filtern, Gehörschutzsysteme mit Funk oder PSA mit Luftzufuhr

 

Die Prüfintervalle unterscheiden sich je nach Art der Ausrüstung und der Nutzungshäufigkeit. Sie sind in den DGUV-Regeln, den Herstellerinformationen oder den betrieblichen Prüfplänen festgelegt. Halten Sie diese unbedingt ein und lassen Sie sie in Ihren Unterlagen dokumentieren. Nur so stellen Sie sicher, dass die Schutzausrüstung jederzeit einsatzbereit ist und Sie und Ihr Team im Ernstfall zuverlässig schützt.

Fazit: Wählen Sie die persönliche Schutzausrüstung sorgfältig aus

Die persönliche Schutzausrüstung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit im Handwerk und schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor Unfällen und Verletzungen.

Wer auf geprüfte, passende und gut gepflegte PSA setzt, erfüllt nicht nur seine gesetzlichen Pflichten, sondern schafft auch Sicherheit und Vertrauen im Team. Ob Schutzhelm, Handschuhe, Atemschutz oder Absturzsicherung – jede Ausrüstung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass gefährliche Arbeiten sicher ausgeführt werden können. Wenn Sie die PSA regelmäßig prüfen, fachgerecht warten lassen und konsequent einsetzen, sind Sie und Ihre Mitarbeiter im Ernstfall bestens geschützt.

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